4.1.2. Die auf den 17. Mai 2013 datierte "Weisung betreffend zu hohe Franchise" trägt keinen Vermerk zur Versandart, so dass davon auszugehen ist, dass sie weder eingeschrieben noch mit A-Post-Plus versandt wurde (zumal auch die Sozialen Dienste nichts anderes behaupten). Während die Vorinstanz die Frage nach der Zustellung offenlässt, hält die Gemeinde Z im Einspracheentscheid vom 7. Januar 2015 dazu fest, dass dieses Schreiben nach dem Aufnahmegespräch vom 21. Mai 2013 versandt worden sei. Da der Brief nicht zurückgesandt worden sei, könne man davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer ihn erhalten habe.