Ob dem Schluss der Vorinstanz gefolgt werden kann, muss an dieser Stelle nicht entschieden werden. Hier gilt es vielmehr die Frage zu beantworten, ob dem Beschwerdeführer die schriftliche Aufforderung über die Herabsetzung der Franchise zugegangen ist bzw. ob er mündlich darüber informiert wurde, was er beides nach wie vor bestreitet. Mithin handelt es sich um ein Problem der Sachverhaltsfeststellung. 3. 3.1. 3.1.1. Die Sachverhaltsfeststellung umfasst das Zusammentragen, Nachprüfen und Bewerten der Sachverhaltsumstände bzw. Tatsachen, die für die Rechtsanwendung massgebend sind.