vgl. auch Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern A 13 25 vom 19.2.2013 E. 4 betreffend die Weisung, das Wohnhaus zu veräussern). 2.2.2. Mit der umstrittenen Weisung wurde dem Beschwerdeführer "dringend nahegelegt", die Franchise auf den nächstmöglichen Termin auf den Mindestbetrag von Fr. 300.-- herabzusetzen; andernfalls werde die Differenz zu einer höheren Franchise von den Sozialen Diensten nicht mehr übernommen.