SR 832.102]). Erwachsene können eine höhere Franchise von Fr. 500.--, 1'000.--, 1'500.--, 2'000.-- oder 2'500.-- wählen (Art. 93 Abs. 1 KVV). Eine höhere Franchise als die gesetzliche Mindestfranchise hat eine Prämienreduktion zur Folge (Art. 95 KVV). Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist auf das Ende eines Kalenderjahrs möglich (Art. 94 Abs. 2 KVV). 2.2. 2.2.1. Nach § 29 Abs. 3 SHG kann die wirtschaftliche Sozialhilfe mit Auflagen und Weisungen verbunden werden, die sich auf die zweckmässige Verwendung der Leistungen beziehen oder sonst wie geeignet sind, die Lage des Hilfebedürftigen zu verbessern.