SRL Nr. 892) deckt die wirtschaftliche Sozialhilfe das soziale Existenzminimum ab (Abs. 1). Für deren Bemessung sind die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) wegleitend (Abs. 2), soweit der Regierungsrat nichts Abweichendes beschlossen hat (Abs. 3). Das individuelle Unterstützungsbudget setzt sich zusammen aus der materiellen Grundsicherung und allfälligen situationsbedingten Leistungen, Integrationszulagen und Einkommensfreibeträgen (Ziff. A.6.-1 SKOS-Richtlinien). Zu der materiellen Grundsicherung gehört insbesondere die medizinische Grundversorgung.