Mit Verfügung vom 30. September 2014 wiesen die Sozialen Dienste das Gesuch ab, die Franchise 2014 zu übernehmen, soweit sie Fr. 300.-- überstieg. A erhob gegen diese Verfügung erfolglos Einsprache und anschliessend Verwaltungsbeschwerde. Seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde hiess das Kantonsgericht teilweise gut. Aus den Erwägungen: 2. 2.1. Gemäss § 30 des Sozialhilfegesetzes (SHG; SRL Nr. 892) deckt die wirtschaftliche Sozialhilfe das soziale Existenzminimum ab (Abs. 1).