Die Sozialen Dienste leisteten dem jedoch keine Folge und retournierten die Abrechnungen unter Hinweis auf die Weisung vom 17. Mai 2013. In der Folge nahm A den Standpunkt ein, dass er sich nicht erinnern könne, jemals eine Weisung bezüglich der Franchise erhalten zu haben, und forderte weiterhin, dass die Sozialen Dienste die Franchisen zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe übernehmen. Mit Schreiben vom 26. September 2014 teilte A der B Versicherungen AG mit, dass er ab 2015 seinen Selbstbehalt auf Fr. 300.-- herabsetzen wolle. Mit Verfügung vom 30. September 2014 wiesen die Sozialen Dienste das Gesuch ab, die Franchise 2014 zu übernehmen, soweit sie Fr. 300.-- überstieg.