Die Jahresfranchise werde gemäss Richtlinie der Gemeinde Z in der Höhe der minimalen Franchise von aktuell Fr. 300.-- beglichen. Weil die Sozialen Dienste festgestellt hätten, dass er eine höhere Franchise als Fr. 300.-- gewählt habe, werde er darauf hingewiesen, dass die Sozialen Dienste ab 1. Januar 2014 nur noch die minimale Franchise und eine Kostenbeteiligung von 10 % berücksichtigen würden. Die Differenz zu einer höheren Franchise werde nicht mehr übernommen. Es werde ihm daher dringend nahegelegt, die von ihm gewählte höhere Franchise per 31. Dezember 2013 zu kündigen. Die eingeschriebene Kündigung müsse spätestens Ende September, respektive November 2013 bei der Versicherung sein.