| | Entscheid: | A wird seit Mai 2013 von der Gemeinde Z mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. In einem auf 17. Mai 2013 datierten und mit "Weisung betreffend zu hohe Franchise" betitelten Schreiben (dessen Zustellung A bestreitet) wiesen ihn die Sozialen Dienste der Gemeinde Z (im Folgenden: Soziale Dienste) darauf hin, dass im Rahmen der Sozialhilfe die Jahresfranchise und der Selbstbehalt der obligatorischen Krankenversicherung übernommen würden. Die Jahresfranchise werde gemäss Richtlinie der Gemeinde Z in der Höhe der minimalen Franchise von aktuell Fr. 300.-- beglichen.