Der aufgrund von Ziff. 6.38 des Rechtsspruchs des Baubewilligungsentscheids nachträglich eingereichte Umgebungsplan vom 20. Mai 2015 weist nun eine Spielplatzfläche von 177 m2 aus, mithin neu 118 m2 zu wenig. Dass dabei die Rasen/Spielwiesen I und II nicht angerechnet werden können, wurde bereits in Erwägung 4 erläutert. Insgesamt fehlt somit eine Spielfläche von 40 % oder 788 m2 anrechenbarer Geschossfläche. Dies ergibt eine geschuldete Ersatzabgabe von Fr. 41'606.40 (788 x Fr. 52.80).