Der Index wird halb-jährlich fixiert. Dass sich der Index im April 2013 auf einem Stand von 118,8 Punkten befand, ergibt sich aus der entsprechenden Tabelle des Bundesamtes für Statistik. Hat die Ersatzabgabe pro Quadratmeter bei einem ursprünglichen Indexstand von 112,5 (April 2007) Fr. 50.-- betragen, belief sie sich folglich im Zeitpunkt des Baubewilligungsentscheids bei einem Indexstand von 118,8 auf Fr. 52.80. Ebenfalls korrekt ist, dass die Bauherrschaft bei einer anrechenbaren Geschossfläche von 1'969 m2 nach § 158 Abs. 2 aPBG eine Fläche von 295 m2 für Spielplätze und Freizeitanlagen hätte einplanen müssen.