Kommt hinzu, dass die einzelnen Bereiche eines Spielplatzes für Kinderwagen und Behinderte zugänglich sein müssen. Zudem sind für Pflege und Hilfsfahrzeuge Zufahrten zu planen (bfu-Fachdokumentation 2.025, Spielräume, Ziff. 11 S. 25). Dies alles ist bei den von der Beschwerdeführerin bezeichneten Spielwiesen nicht der Fall.