Die Spielwiese II schliesslich liegt im Vergleich zum Spielplatz am anderen Grundstücksende und ist von diesem nicht einsehbar und nur durch schmale, teils bepflanzte, teils chaussierte Rasenflächen erreichbar. Würde man den in der bernischen Rechtspraxis angewandten Schutzabstand zur Wohnbaute von 3 - 5 m noch berücksichtigen, würde sich die angegebene Fläche zusätzlich verringern. Mangels entsprechender klarer Rechtsgrundlage im hiesigen Recht ist letzteres aber nicht möglich. Dem Umgebungsplan zu entnehmen ist jedoch, dass die beiden als Rasen/Spielwiese bezeichneten Flächen nicht durch einen speziellen Gehweg mit dem nördlich des Hauses liegenden Spielplatz verbunden sind.