Gemäss der kommunalen Verordnung Fonds für Spielplatz- und Freizeitanlagen vom 29. April 2015 der Gemeinde Horw müssen die Spiel- und Freizeitanlagen die Empfehlungen gemäss bfu-Fachbroschüre Kinderspielplätze (Spielräume) erfüllen (Art. 8 Abs. 1). Die bfu-Fachbroschüre Spielräume greift in ihrer Einleitung das Wesentliche auf: Früher spielte sich das gesamte Leben im unmittelbaren Wohnumfeld ab. Durch die heutige häufige Trennung der Lebensbereiche (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten) werden die ursprünglichen Strukturen zerstört, welche die Kinder in unsere Gesellschaft integrierten. Es entstehen lediglich noch (zu) kleine Spielinseln.