Der Index April 2013 betrage 118,8 Punkte, die Ersatzabgabe somit Fr. 52,80 pro m2 anrechenbare Geschossfläche. Mit einer anrechenbaren Geschossfläche des bewilligten Projekts von 1'969 m2 sei die Bauherrschaft verpflichtet, mindestens 295 m2 geeignete und entsprechend gestaltete Fläche für Spielplätze und andere Freizeitanlagen zu erstellen.