Der angefochtene Entscheid des Gemeinderats Horw vom 24. Oktober 2013 stützt sich auf das Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern vom 7. März 1989 in seiner Fassung vom 1. Januar 2002 (zit. aPBG). Am 1. Januar 2014 wurde das revidierte PBG aufgrund der am 17. Juni 2013 vom Kantonsrat gefassten Beschlüsse in Kraft gesetzt, ebenso die Planungs- und Bauverordnung, welche durch die Beschlüsse vom 29. Oktober 2013 eine Totalrevision erfahren hat (PBV; SRL Nr. 736). Gleichzeitig erlangte die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB; SRL Nr. 737) für den Kanton Luzern Gültigkeit (vgl. Dekret über die Genehmigung des Konkordats vom 22.9.2005;