| Instanz: | Kantonsgericht | |---|---| | Abteilung: | 4. Abteilung | | Rechtsgebiet: | Bau- und Planungsrecht | | Entscheiddatum: | 30.09.2016 | | Fallnummer: | 7H 15 207 | | LGVE: | 2017 IV Nr. 6 | | Gesetzesartikel: | §§ 158 und 159 PBG. | | Leitsatz: | Berechnung der zwingend zu realisierenden Fläche für Spielplatz und Freizeitanlagen. Wird die erforderliche Fläche für Spielplätze und Freizeitanlagen im Rechtsspruch des Baubewilligungsentscheids als Nebenbestimmung verfügt (andernfalls die dort ziffernmässig definierte Ersatzabgabe geschuldet wird), so erwächst diese Anordnung in Rechtskraft, wenn sie nicht angefochten wird.