Das Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde X sieht keine weitergehende Regelung vor bzw. belässt es bei einem Verweis auf die massgebende Bestimmung im PBG. Ausgehend vom Gesetzeswortlaut werden die drei Mehrfamilienhäuser unbestrittenermassen von § 157 Abs. 3 PBG erfasst. Dies kann für die geplanten 37 Einfamilienhäuser nicht gleich eindeutig beantwortet werden. 4.2.3. Der Wortlaut der heute geltenden Bestimmung im PBG geht auf die Teilrevision dieses Gesetzes im Jahr 2013 zurück.