Diese Zone soll verhindern, dass Keime und Viren sowie abbaubare Stoffe in die Fassung oder Anreicherungsanlage gelangen können. Zudem soll das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Anlagen nicht verunreinigt oder die natürliche Filterwirkung des Bodens verringert werden können. Schliesslich soll mit dieser Zone verhindert werden, dass Schadstoffe in die Fassung gelangen können und dass der Grundwasserzufluss durch unterirdische Anlagen behindert wird (Ziff. 123 Abs. 1 Anhang 4 GschV). Die weitere Schutzzone S3 bildet die Pufferzone um die Zone S2. Sie stellt den Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser darstellen könnten, sicher (Ziff.