Mit diesen und ihren zugehörigen Schutzzonenreglementen sollen unter Einsetzung der geeigneten Massnahmen Gefährdungen von Trinkwasserfassungen resp. Verunreinigungen des zu fördernden Wassers gerade vermieden resp. zumindest minimiert werden, so dass diese Fassungen trotz des anhaltenden Siedlungsdrucks der öffentlichen Trinkwasserversorgung erhalten bleiben. In Anlehnung an die in Erwägung 3.3 zitierte Rechtsprechung wäre nur dann von der Ausscheidung von Schutzzonen abzusehen resp.