4.3.2.3 Die Beschwerdeführerin macht geltend, der Gebäudeversicherungswert der AutoeinstellhaIle betrage Fr. 100'000.--, was eine Anschlussgebühr Wasser in Höhe von Fr. 2'500.-- ergäbe. Diese Auto-Einstellhalle verfüge bloss über fünf Wasseranschlüsse (Schlauchanschlüsse für Reinigung), nicht jedoch über eine Autowaschanlage mit entsprechend hohem Wasserverbrauch. Folglich werde das Wasserleitungssystem der Gemeinde Z von dieser Autoeinstellhalle kaum in Anspruch genommen. Der Gebühr stehe mit der Einstellhalle bloss eine minimale staatliche Leistung und bloss ein minimaler Vorteil gegenüber.