So sind im Perimeterplan Landumlegung "X Mitte" - Bahnhof auch "Baulinien gemäss Bebauungsplan" eingetragen, die nicht vom Perimeter der Landumlegung erfasst werden. Zudem zeigt ein Vergleich zwischen dem Bebauungsplangebiet "Zentrumszone Bahnhof X" und dem Landumlegungsperimeter auf, dass Ersteres weit grösser ist. Der Umstand, dass Letzterer nicht das ganze Gebiet des Bebauungsplans einbezieht, ist aufgrund der Erkenntnisse des Vorprojekts, aber auch mit Blick auf das Ermessen, das der Vorinstanz bei dieser Frage zukommt, nicht zu beanstanden.