Ferner kann festgehalten werden, dass das beabsichtigte Ziel, die Realisierung des Bebauungsplans "Zentrumszone Bahnhof X", einem aktuellen und erheblichen öffentlichen Interesse entspricht. Dass das Bus- und Bahnhofsprojekt trotz rechtskräftigem Bebauungsplan nach wie vor nicht umgesetzt werden konnte, erhöht das öffentliche Interesse an der Einleitung eines Landumlegungsverfahrens und untermauert ihre Notwendigkeit. Schliesslich hielt auch die Dienststelle rawi in ihrer Stellungnahme vom 17. März 2015 fest, das Landumlegungsverfahren sei das zweckmässige Planungsinstrument, um diese blockierte Situation erfolgreich zu lösen.