Der Bebauungsplan "Zentrumszone Bahnhof X" war bei diesem Vorprojekt ebenfalls Ausgangslage und Richtschnur. Mit dessen Erstellung ist die Vorinstanz der Empfehlung nachgekommen, dass vor einem Einleitungsbeschluss die planerischen Massnahmen (Erschliessung, Überbauung etc.) mindestens konzeptionell bekannt sein müssen (Dienststelle Raum und Wirtschaft [rawi], Arbeitshilfe Landumlegung und Ortsplanung, S. 25 f., abrufbar unter: https://baurecht.lu.ch/-/media/Baurecht/Dokumente/Arbeitshilfe_Landumlegung.pdf?la=de-CH).