Bereits deshalb ist der im angefochtenen Entscheid dargelegte Zusammenhang zum Bebauungsplan "Zentrumszone Bahnhof X" nicht zu beanstanden. Ferner ist zu beachten, dass die im angefochtenen Entscheid dargestellten Ziele auch auf Erkenntnissen basieren, die im Rahmen der Erarbeitung eines Vorprojekts, erstellt durch die dsp Ingenieure S Planer AG, Greifensee, gewonnen wurden. Dieses Vorprojekt hatte sich mit der Realisierbarkeit von Zielen wie einer besseren Verknüpfung von Bus und Bahn, der Verbreiterung der zentralen Personenunterführung, der Nutzung der zentralen Personenunterführung für Velofahrer (Quartierverbindung) oder dem Erstellen von zusätzlichen Veloabstellplätzen zu befassen.