O., S. 460 und S. 470 FN 2281 mit Hinweis auf das Urteil der Verwaltungsrekurskommission St. Gallen IV-2013/18 vom 30.5.2013 E. 2e). 4. 4.1. Gemäss Polizeirapport befuhr der Beschwerdeführer am 6. Mai 2015 um 20.35 Uhr mit dem Motorrad seines Vaters eine Strecke von ungefähr 100 m auf dem Gelände der Liegenschaft Y-Strasse Nr. 22 in Z […], auf der sich auch die Autogarage "[…]" befindet. Er wendete und fuhr ungefähr 100 m auf dem Trottoir der Y-Strasse zurück bis zu der Stelle, an der er von der Polizei kontrolliert wurde. Dabei trug er keinen Helm.