O., S. 643 f.). Scheint eine Verkehrsregelverletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit erstellt, kann die Behörde mit sofortiger Wirkung entweder den vorsorglichen Entzug oder allenfalls sogleich die Annullation des Führerausweises auf Probe anordnen (Mizel, a.a.O., S. 643 mit Hinweis auf BGer-Urteil 1C_574/2013 vom 22.10.2013 E. 2.4). Steht die Widerhandlung jedoch nicht zweifelsfrei fest, wartet die Behörde grundsätzlich den Ausgang des Strafverfahrens ab und kann von einem vorsorglichen Entzug absehen, sofern die Verkehrssicherheit nicht gefährdet erscheint (Mizel, a.a.O., S. 644 mit Hinweis auf BGer-Urteil 1C_324/2013 vom 9.9.2013 E. 2.5;