Wer neu am Steuer sitzt, soll aber nach dem Konzept des Gesetzes nicht allein durch erzieherische Kurse, sondern auch durch die Androhung von einschneidenden Massnahmen davon abgehalten werden, sich in den ersten Jahren der Fahrpraxis gefährliche Verhaltensweisen und Einstellungen anzueignen. Dementsprechend wird der Ausweis zunächst auf Bewährung erteilt und muss, wer auffällig wird, mit Massnahmen bis hin zur Annullierung der Fahrerlaubnis rechnen: So wird die Probezeit um ein Jahr verlängert, wenn dem Inhaber der Ausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen wird (Art. 15a Abs. 3 SVG),