Die Einführung des Führerausweises auf Probe erfolgte auf den 1. Dezember 2005 im Bestreben, die Verkehrssicherheit im Licht von verkehrsstatistischen Erkenntnissen zu verbessern. Der Gesetzgeber wollte namentlich dem Umstand Rechnung tragen, dass einerseits die 20- bis 24-jährigen Lenker und Lenkerinnen von Personenwagen und anderseits die Motorradfahrer und -fahrerinnen, die den Führerausweis erst seit kurzer Zeit besitzen und deshalb noch wenig Fahrpraxis haben, die höchste Unfallbeteiligung aufweisen. Die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen fällt sodann laut ADMAS-Statistik im Strassenverkehr am stärksten durch verkehrsgefährdende Verkehrsregelverletzungen auf.