| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A (geb. 1991) ist Inhaber eines Führerausweises auf Probe der Kategorie B. Gemäss Rapport der Luzerner Polizei lenkte er am 6. Mai 2015 um 20.35 Uhr das Motorrad LU […] in Z auf der Y-Strasse ohne den erforderlichen Führerausweis; dabei benutzte er das Trottoir und trug keinen Schutzhelm. Die strafrechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts ist derzeit noch pendent. A war der Führerausweis auf Probe bereits einmal wegen einer schweren Widerhandlung für drei Monate entzogen worden. Deshalb und weil das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Ausweis der entsprechenden Kategorie gemäss Art. 16b Abs. 1 lit.