Inwieweit diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, ist nachfolgend zu prüfen. 4.2.4. Der in Frage stehende Neubau des Einfamilienhauses auf dem Grundstück der Beschwerdegegner soll gemäss Baugesuch zusammen mit einer Garage für zwei Fahrzeuge und einem Wendeplatz erstellt werden. Die Erschliessung dieser Abstellanlagen soll über das Grundstück der Beschwerdeführerin – auf welchem sich bereits heute eine Erschliessungsstrasse für Fahrzeuge entlang des Grundstücks der Beschwerdegegner befindet – auf die K.________-Strasse erfolgen.