und C.________ dem Gericht verschiedene Eingaben zu. Mit einer selbst eingereichten Eingabe vom 23. Dezember 2017 beantragten sie unter anderem die Aufhebung der Sistierung des vorliegenden Verfahrens. Auf Aufforderung des Gerichts gegenüber ihrem damaligen Rechtsvertreter, diese Eingabe zu autorisieren, teilte dieser mit, dass das Mandat nicht mehr bestehe. Am 10. Januar 2018 machten B.________ und C.________ eine weitere Eingabe. Zu dieser Eingabe nahm A.________ am 20. Januar 2018 Stellung, worauf B.________ und C.________ am 1. Februar sowie am 5. März 2018 ihre Gegenbemerkungen einreichten. Aus den Erwägungen: 4. 4.1.