und C.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, welche das Bundesgericht mit Urteil 1C_229/2017 vom 28. September 2017 abwies, soweit es darauf eintrat. Mit Verfügung vom 30. März 2017 wurde das Gesuch um Aufhebung der Sistierung des Verfahrens 7H 15 156 abgewiesen. Diese Verfügung blieb unangefochten. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2017 wurde das Verfahren 7H 16 173 als erledigt erklärt, nachdem B.________ und C.________ auf die Abänderung des Garagengeschosses und der Zufahrt ersatzlos verzichtet hatten. In der Folge stellten B.________ und C.________ dem Gericht verschiedene Eingaben zu.