__ beantragte Abänderung der Zufahrt und des Garagengeschosses bewilligt. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ wiederum Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht ein (Verfahren 7H 16 173). In der Folge wurde einerseits am 16. September 2016 das vorliegende Verfahren 7H 15 156 bis zum Abschluss des Verfahrens 7H 16 173 sistiert als auch am 7. März 2017 das Verfahren 7H 16 173 bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils in dem vor dem Bezirksgericht J.________ hängigen Klageverfahren 1A2 16 12. Gegen letztere Sistierungsverfügung erhoben B.________ und C.______