Kriterien der Festlegung einer Ersatzabgabe für Pflichtabstellplätze (E. 4.4). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Sachverhalt A. B.________ und C.________ sind Eigentümer des Grundstücks Nr. E.________, GB D.________, welches in der zweigeschossigen Wohnzone (W2 0,25) in landschaftlich empfindlicher Lage liegt. Dieses Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus (Gebäude Nr. G.________) sowie einer unterirdischen Garage (Gebäude Nr. H.________) überbaut. Mit Baugesuch vom 3. November 2014 beantragten B.________ und C.________ den Neubau eines zusätzlichen Einfamilienhauses auf dem besagten Baugrundstück.