Die Luft-Wasser-Wärmepumpe soll in einer Entfernung von 0,30 m von der Aussenwand des Wohngebäudes platziert werden und weist eine Breite von 1,32 m auf. Anschliessend daran soll in einer Entfernung von wiederum 0,30 m eine 0,08 m dicke Trennwand als Lärmschutz zu stehen kommen (in diesem Sinn detailliert der Plan zum Lärmschutznachweis). Daraus ergibt sich, dass die kürzeste horizontale Entfernung zwischen der Luft-Wasser-Wärmepumpe (inkl. Lärmschutzwand) und der Grundstücksgrenze gerade noch 1,74 m (3,74 m - 2 m) beträgt.