Aus dem Grundrissplan ergibt sich, dass die Luft-Wasser-Wärmepumpe auf der nordöstlichen Seite des bestehenden Wohngebäudes auf der Höhe des Untergeschosses errichtet werden soll. Das bestehende Wohngebäude hat am kürzesten Punkt eine Entfernung von 3,74 m zur Grundstücksgrenze und unterschreitet damit – gemessen an der heute massgeblichen Grenzabstandsregelung für Bauten gemäss § 122 Anhang PBG – den massgeblichen Grenzabstand von 4 m. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe soll in einer Entfernung von 0,30 m von der Aussenwand des Wohngebäudes platziert werden und weist eine Breite von 1,32 m auf.