Allerdings scheint die Einbettung in einen Klassenverband für die Verhaltensentwicklung des Beschwerdeführers mit Blick auf den von Fachpersonen festgestellten "Nachholbedarf im sozial-emotionalen Bereich" mindestens so geeignet, dies auch mit Blick auf eine allfällig mögliche, spätere Reintegration in die Regelschule. Bis im Sommer 2016 wird er in der Privatschule Z unterrichtet. Es besteht damit genügend Zeit, seine Entwicklung zu beobachten. Gestützt auf die bis dahin gemachten Erfahrungen wird zu gegebener Zeit im Rahmen einer Standortbestimmung von neuem zu prüfen sein, wie der Schulverlauf des Beschwerdeführers für die Schuljahre nach Sommer 2016 aussehen soll.