Die externe separative Sonderschulung ist die nächst intensivere Form der Sonderbeschulung nach dem integrativen Unterricht in der Regelklasse. Demgegenüber handelt es sich beim sonderpädagogischen Einzelunterricht um diejenige Form des Sonderschulunterrichts, die gemäss dem Verordnungstext nur dann als Auffang- oder Überbrückungsmassnahme greifen soll, wenn die Sonderschule namentlich wegen einer "schweren" Behinderung nicht besucht werden kann (vgl. § 13 Abs. 1 der Sonderschulverordnung); sie stellt die einschneidendste Form der separativen Sonderschulung in Ausnahmesituationen dar.