Erst seit dem neuen Zuweisungsentscheid der Dienststelle Volksschulbildung vom 12. März 2014, mittels welchem der Beschwerdeführer für zwei Jahre der Privatschule Z zugewiesen wurde, können erste Erfahrungen gesammelt werden, wie der Beschwerdeführer sich in dieser schulischen Umgebung entwickelt. Die externe separative Sonderschulung ist die nächst intensivere Form der Sonderbeschulung nach dem integrativen Unterricht in der Regelklasse.