der Sonderschulverordnung). Nachdem festgestanden hatte, dass diese Art der Sonderbeschulung nicht die erwünschte Wirkung auf dessen Entwicklung und seinen sozialen sowie schulischen Fortschritt hatte, wurde der Beschwerdeführer aus der Schule genommen und während rund eineinhalb Jahren privat unterrichtet; zuerst ein halbes Schuljahr durch seine Mutter und dann mehrheitlich durch eine Heilpädagogin (Die Mutter unterrichtete den Beschwerdeführer in den Fächern Englisch, Musik und Sport). Mit anderen Worten wechselte er vom Unterricht in einer Regelklasse direkt zur Unterrichtsform des Privatunterrichts.