Zudem sei es widersprüchlich, wenn die Dienststelle rawi in ihrem Entscheid vom 3. Juli 2001 explizit von einer Schweinescheune spreche, nunmehr aber eine solche Nutzung ablehne. 6.2. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts verleiht der Grundsatz von Treu und Glauben dem Bürger Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörde. Selbst eine unrichtige Auskunft oder Zusicherung, welche eine Behörde dem Bürger erteilt und auf die er sich verlassen hat, ist unter gewissen Umständen bindend.