Das Gebäude wird bzw. wurde als Lager- und Ausstellungsraum für das von Franz Heini in Wolhusen betriebene Geschäft für Velos und Motos genutzt. Der eigentliche Gewerbebetrieb befand sich somit nicht im ehemaligen Ökonomiegebäude, sondern andernorts. Es kann daher nicht von einem Gewerbebetrieb im Sinn von Art. 37a RPG gesprochen werden. 4.4. Als erstes Zwischenergebnis steht fest, dass die von der Beschwerdeführerin beantragte Umnutzung nicht in Anwendung von Art. 37a RPG bewilligt werden kann. Diese Bestimmung gilt weder für landwirtschaftliche Ökonomiegebäude noch für Lagerräume, sondern für bestehende aktive Gewerbebetriebe.