(zur Publikation vorgesehenes BGer-Urteil 1C_736/2013 vom 8.10.2014 E. 3.3). Demgegenüber erachtet das Bundesgericht landwirtschaftliche Ökonomiegebäude nicht als Gewerbebauten im Sinne von Art. 37a RPG, denn es macht einen Unterschied zwischen Gewerbebauten einerseits und landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden andererseits, wie dem eben erwähnten Urteil in E. 2.7 am Ende zu entnehmen ist. Die Vorschrift von Art. 37a RPG betrifft somit nicht landwirtschaftliche Bauten, diese sind nicht "gewerblich" im Sinn dieser Bestimmung (VLP, Textvorlage für eine Revision des Raumplanungsgesetzes, in Raum & Umwelt, März 1989, S. 27).