Der Gesetzgeber habe mit Art. 37a RPG beabsichtigt, im ländlichen Raum Gewerbebetriebe zu erhalten, worunter nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kleine und mittlere (produzierende) Betriebe verstanden würden. Dass in den Eidgenössischen Räten von diesem Verständnis ausgegangen worden sei, würden die durch die von Nationalrat Durrer als Beispiele genannten Zimmereibetriebe, Sägereien und Milchsammelstellen bestätigen. Auch der Betrieb eines vor dem 1. Januar 1980 errichteten Hotel-Restaurants stelle eine Baute bzw. Anlage im Sinn von Art. 37a RPG dar (zur Publikation vorgesehenes BGer-Urteil 1C_736/2013 vom 8.10.2014 E. 3.3).