RPG und Art. 43 RPV spezifizieren die in Art. 24c RPG geregelte Bestandesgarantie zu Gunsten bestehender zonenwidrig gewordener Bauten und Anlagen. Mit dieser Sonderregelung, welche die Besitzstandsgarantie von Art. 24c RPG leicht erweitert, wollte der Gesetzgeber für die ausserhalb der Bauzone liegenden Gewerbebetriebe jene Umstrukturierungen und Strukturbereinigungen ermöglichen, die zwecks Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit erforderlich sind. Gleich wie Art. 24c RPG ist auch die Bestimmung von Art.