Damit ist die Kostenauflage unter Ziff. 6 bezüglich der Spruchgebühr (Fr. 200.--), der Kanzleikosten/Bearbeitungsgebühr Gemeindeverwaltung (Fr. 442.--) und des Gutachtens B (Fr. 750.--) zu bestätigen. Die verrechneten Auslagen im Rahmen der Behandlung des Baugesuchs für das externe Ingenieurbüro C sind um Fr. 210.85 auf Fr. 1'134.-- (inkl. MwSt.) zu reduzieren. Die externen Kosten für die Baukontrolle (Fr. 216.--) sind zu streichen. Diese Korrekturen ergeben einen Totalbetrag an Baubewilligungsgebühren zu Lasten der Beschwerdeführer von Fr. 2'526.--. |