Der mehrfach erhobene Vorwurf, es handle sich um ein "Parteiengutachten" lässt sich im Übrigen nicht bestätigen. Die Experten haben sich sachlich und im Übrigen positiv zum Projekt der Beschwerdeführer geäussert und nur wenige Anpassungen vorgeschlagen. Der Beizug der Experten war denn auch im Interesse der Beschwerdeführer, nach-dem die Vorinstanz noch im Herbst 2013 beschlossen hatte, aus Gründen des Orts- und Landschaftsschutzes in den Bauzonen generell keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu bewilligen.