Bei der Frage der Eingliederung einer Freiflächen-Solaranlage in einem Wohngebiet handelt es sich nicht um eine alltägliche Fragestellung, wie auch die vorstehenden materiellen Erwägungen zeigen. Wie die Vorinstanz zu Recht geltend macht, gibt es kaum Rechtsprechung zu solchen Anlagen und kantonale Richtlinien oder eine kantonale Praxis dazu fehlten zum Zeitpunkt der Bewilligung. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass sich die Vorinstanz von Fachexperten zu dieser Frage beraten liess. Der mehrfach erhobene Vorwurf, es handle sich um ein "Parteiengutachten" lässt sich im Übrigen nicht bestätigen.