zudem gilt die Entscheidredaktion ohnehin als in der Grundgebühr inbegriffen (vgl. vorstehende E. 7.4 sowie LGVE 2000 II Nr. 8 E. 4e und Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern V 12 14 vom 25.9.2012 E. 4d). Gemäss Detailjournal verrechnete das Ingenieurbüro C am 5.11.2013, 25.2.2014 und 1.3.2014 insgesamt 3,5 Stunden für Beratung und Entwurf Baubewilligung (inkl. Versand), Total Fr. 402.50 (3 Std. à Fr. 120.--, 0,5 Std. à Fr. 85.--). Es rechtfertigt sich daher, diesen Aufwand nur zur Hälfte, d.h. für die Beratung Baugesuch, den Gesuchstellern zu verrechnen.